Digitale Privatsphäre

Digitale Privatsphäre bezeichnet das Recht und die Möglichkeit eines Individuums, seine persönlichen Daten im digitalen Raum zu schützen und selbst zu kontrollieren, wie, wann und zu welchem Zweck diese Informationen gesammelt, verwendet und weitergegeben werden. Sie ist ein Teilbereich der allgemeinen Privatsphäre, der sich speziell auf die Nutzung von Informationstechnologien, Internet und digitalen Diensten bezieht.

In der Europäischen Union wird die digitale Privatsphäre insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation geschützt. Diese Regelungen stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur unter strengen Bedingungen und zu legitimen Zwecken erhoben werden dürfen und dass Organisationen diese Daten vor Missbrauch schützen müssen.

Grundlage für Deutschland ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist ein Datenschutz-Grundrecht, das in Deutschland aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde (Art. 1 und 2 Grundgesetz) abgeleitet wird.

Quellen: EU - Digital StrategieInnenministerium - Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des KI-Tools Perplexity erstellt. 

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