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Urheberrecht in der Bild- und Videobearbeitung/Erstellung mit KI-Tools

Definition:
Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Bilder, Videos, Musik oder Texte vor unbefugter Nutzung, Veränderung oder Verbreitung. Wenn KI-Tools zur Erstellung oder Bearbeitung solcher Werke eingesetzt werden, stellen sich neue rechtliche Fragen: Wer gilt als Urheber – der Mensch, der die KI bedient, oder die KI selbst? Nach aktuellem Stand gilt in den meisten Rechtssystemen: Nur Menschen können Urheber sein. Das bedeutet, dass die Person, die eine KI kreativ einsetzt und steuert, als Urheber*in angesehen werden kann – vorausgesetzt, es liegt eine eigene schöpferische Leistung vor.

Zudem müssen bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten auch Rechte Dritter beachtet werden. Viele KI-Tools werden mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert. Daraus können sich rechtliche Grauzonen ergeben, wenn generierte Inhalte bestehenden Werken zu ähnlich sind. Für euch als künftige Kreativschaffende heißt das: Prüft immer die Lizenzbedingungen der verwendeten KI-Tools, achtet auf eine eigenständige kreative Leistung und kennzeichnet im Zweifel die Nutzung von KI.

Wichtige Aspekte:

  • Urheberschaft: Nur Menschen sind urheberrechtsfähig, KI nicht.

  • Eigenständigkeit: Entscheidend ist der schöpferische Beitrag der Person.

  • Rechtsklarheit: Lizenzbedingungen der Tools beachten!

  • Plagiate vermeiden: Ähnlichkeit zu bestehenden Werken prüfen.

  • Kennzeichnungspflicht: In manchen Fällen kann eine Offenlegung der KI-Nutzung sinnvoll oder rechtlich gefordert sein.

Quellen:

  • § 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz)

  • Europäisches Parlament: Bericht zu KI und geistigem Eigentum (2020)

  • WIPO (World Intellectual Property Organization): Copyright and Artificial Intelligence

  • ifrOSS: Informationsportal zum Urheberrecht (www.ifross.org)

👉 Grundsatz:
Ein rein von einer KI automatisch erstelltes Bild gehört urheberrechtlich niemandem — weil das Urheberrecht in Deutschland (und den meisten anderen Ländern) nur Menschen als Urheber anerkennt. Eine Maschine kann keine eigenen Rechte haben.

👉 Wenn du selbst kreativ mitwirkst:
Wenn du der KI konkrete Anweisungen gibst (z. B. ein detailliertes Prompt schreibst, Ergebnisse auswählst, anpasst oder kombinierst), kann darin eine eigene schöpferische Leistung liegen. In diesem Fall kannst du Urheber*in sein. Aber die Anforderungen an diese „persönliche geistige Schöpfung“ sind relativ hoch — einfache Prompts reichen oft nicht aus, um wirklich urheberrechtlich geschützt zu sein.

👉 Praktisch bedeutet das:

  • Du darfst dein KI-Bild nutzen, wenn die Nutzungsbedingungen des Tools es erlauben.

  • Du kannst es verkaufen oder veröffentlichen — aber es hat nicht denselben rechtlichen Schutz wie ein von Hand gezeichnetes Bild.

  • Andere könnten dein KI-Bild theoretisch kopieren, ohne das Urheberrecht zu verletzen (außer es greift ein Vertragsrecht, z. B. über AGB des Tools).

  • Achtung: Wenn das Bild erkennbar Teile enthält, die urheberrechtlich geschütztes Material imitieren (z. B. Stilkopien), kann das zu Problemen führen.

Zusammengefasst:
Rechtlich gehört dir die Datei und du darfst sie meistens nutzen, aber der volle Schutz des Urheberrechts gilt oft nicht automatisch. Es bleibt eine Grauzone, die sich mit neuen Gesetzen noch entwickeln wird.