Ausgangslage:
Für ein neues Angebot der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Beschlusstext redigiert.
Mein Ursprungstext lautet:
Einführung eines präventiven Angebots der Eltern-Kind-Tagesbetreuung gemäß §§ 16, 27 ff. SGB VIII
Sachverhalt:
Zur frühzeitigen Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz, zur Förderung der
Eltern-Kind-Bindung sowie zur Prävention späterer, intensiver Hilfen zur
Erziehung soll ein niedrigschwelliges Angebot der Eltern-Kind-Tagesbetreuung
für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr aufgebaut werden.
Dieses richtet sich insbesondere an Familien in belasteten Lebenslagen und
dient der Förderung des gesunden Aufwachsens von Kindern. Das Angebot soll in
freier Trägerschaft an neuen Standorten innerhalb des Jugendamtsbezirks
etabliert werden.
Das Vorhaben beruht auf den gesetzlichen Grundlagen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) sowie der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), insbesondere § 27 Abs. 2 SGB VIII, der die Entwicklung bedarfsgerechter Hilfeformen ermöglicht.
Wissenschaftliche Studien und landespolitische Programme (u. a. „Frühe Hilfen“ in NRW) belegen die Wirksamkeit frühzeitiger Eltern-Kind-Angebote zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit und zur nachhaltigen Reduzierung von Folgekosten intensiver Jugendhilfemaßnahmen (z. B. Heimerziehung). Das geplante Angebot ist damit sowohl pädagogisch geeignet als auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Entwicklung und Einführung eines präventiven Angebots der Eltern-Kind-Tagesbetreuung in freier Trägerschaft an zunächst zwei Pilotstandorten im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes.
- Zielgruppe sind Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, insbesondere in herausfordernden Lebenslagen.
- Ziel des Angebots ist die Stärkung elterlicher Erziehungskompetenz, die Förderung der Eltern-Kind-Bindung und die Vermeidung späterer intensiver Hilfen zur Erziehung.
- Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus §§ 16, 27 Abs. 2 SGB VIII.
- Das Jugendamt wird
beauftragt, mit geeigneten freien Trägern vor Ort ein Umsetzungskonzept zu
entwickeln, das insbesondere folgende Punkte enthält:
a) pädagogisches Konzept,
b) Personal- und Raumplanung,
c) Zugangs- und Auswahlkriterien,
d) Kostenkalkulation und Finanzierung (unter Einbeziehung von Landes- und Bundesmitteln im Rahmen der „Frühen Hilfen“ und Familienbildung),
e) Dokumentation und Evaluationskonzept. - Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan vorzusehen.
Den Text habe ich in die WS-KI eingegeben und überarbeiten lassen:
Als nächster Schritt erfolgte die Analyse:
Einordnung des Ergebnisses:
Die WS-KI ist hilfreich den Text klarer zu strukturieren und überflüssige Sätze und Wörter zu umgehen. Die Lesbarkeit des Textes wird deutlich verbessert. Bei der Anwendung von Fachsprache muss ich jedoch aufmerksam nacharbeiten. Als Textgattung könnte meiner Meinung nach noch "leichte Verwaltungssprache" eingefügt werden.
Summa summarum ein sehr gewinnbringendes Tool.