KI-Tool Expert (IHK) Berufsbegleitender Onlinekurs Start: 16.05.2025
Ein gemeinsames Wissensglossar entwickeln
Ob in der Wissenschaft, Technik oder im beruflichen Alltag – Fachbegriffe helfen dabei, komplexe Sachverhalte zu strukturieren und Missverständnisse zu vermeiden. Gerade wenn wir mit neuen Themen oder Disziplinen in Berührung kommen, ist es wichtig, unbekannte Begriffe gezielt zu definieren.
Durch das Erstellen eines gemeinsamen Wissensglossars tragen wir dazu bei, unser Verständnis zu vertiefen und unser Wissen strukturiert zu erweitern. Indem wir einen Fachbegriff, den wir zuvor noch nicht kannten, recherchieren und definieren, fördern wir nicht nur unser eigenes Lernen, sondern ermöglichen es auch anderen, von unserem Wissen zu profitieren.
Aufgabe: Erstellt einen Eintrag im Wissensglossar, indem ihr einen ausgewählten Fachbegriff passend zum aktuellen Modul definiert. Bitte gebt am Ende eure Quellen an.
Grundlage für diese Aufgabe ist die Dozentenpräsentation, welche ihr in den "Materialien zu Modul 5" findet. Bitte beachtet bei der Bearbeitung der Aufgabe zudem die Mindest- bzw. Höchstwortanzahl: mindestens 200 Wörter, höchstens 400 Wörter.
Feedback: In dieser Aufgabe ist kein Peer-Feedback erforderlich.
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Deep FakeDeepfake – einfach erklärtWas ist ein Deepfake? Wie funktioniert das? Wofür werden Deepfakes genutzt?
🔹 Gefahren und Risiken:
Warum ist das Thema wichtig? 📌 Merksatz:
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Digitale PrivatsphäreDigitale Privatsphäre bezeichnet das Recht und die Möglichkeit eines Individuums, seine persönlichen Daten im digitalen Raum zu schützen und selbst zu kontrollieren, wie, wann und zu welchem Zweck diese Informationen gesammelt, verwendet und weitergegeben werden. Sie ist ein Teilbereich der allgemeinen Privatsphäre, der sich speziell auf die Nutzung von Informationstechnologien, Internet und digitalen Diensten bezieht. In der Europäischen Union wird die digitale Privatsphäre insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation geschützt. Diese Regelungen stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur unter strengen Bedingungen und zu legitimen Zwecken erhoben werden dürfen und dass Organisationen diese Daten vor Missbrauch schützen müssen.Grundlage für Deutschland ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist ein Datenschutz-Grundrecht, das in Deutschland aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde (Art. 1 und 2 Grundgesetz) abgeleitet wird. Quellen: EU - Digital Strategie; Innenministerium - Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung des KI-Tools Perplexity erstellt. | ||